WICHTIGER HIMWEIS: Wir sind umgezogen! Seit dem 26.10.2026 begrüßen wir Sie in unseren neuen Praxisräumen in Lehmwandlungsweg 43, 31582 Nienburg/Weser!
LEISTUNGEN & BEHANDLUNGSABLAUF
Diagnostik & Therapie im Direktzugang – Zeitliche Abläufe
Wenn Sie ohne ärztliche Verordnung zu uns kommen, läuft die Behandlung als eigenständige Heilpraktiker-Leistung in folgenden Schritten ab:
Ausführliche Erstuntersuchung / Vollbefundung (ca. 50 Min.)
Jede erfolgreiche Therapie beginnt mit einer fundierten Basis. In einer ausführlichen Erstuntersuchung betrachte ich Ihre Beschwerden ganzheitlich, erhebe den physiotherapeutischen Status, stelle die Diagnose und schließe medizinische Kontraindikationen aus.
Kurze Befunderhebung / Verlaufsanalyse (ca. 10 Min.)
Zur gezielten Überprüfung des Heilungsfortschritts bei Folgebehandlungen oder für kurze Kontrolltermine im laufenden Prozess.
Kurzberatung – auch telefonisch (ca. 5 Min.)
Für dringende Fragen zu Ihrem Behandlungsverlauf, Übungsanpassungen für Zuhause oder eine erste therapeutische Einschätzung vorab.
Therapeutische Kernleistungen (je nach Bedarf ca. 20 bis 50 Min.)
Auf Basis der Diagnose wende ich genau die Methoden an, die Sie für Ihre Genesung benötigen.
Sie erhalten das gesamte physiotherapeutische Spektrum direkt aus einer Hand:
(Grundsätzlich gilt: Alle Leistungen, die Sie sonst aus unserer Praxis unter ärztlicher Verordnung kennen, können Sie im Rahmen des Heilpraktikers auch direkt ohne Rezept in Anspruch nehmen.)
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Manuelle Therapie (MT) im Direktzugang
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Faszien Distorsions Modell (FDM) nach Typaldos im Direktzugang
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Krankengymnastik (KG) im Direktzugang
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Craniosacrale Therapie im Direktzugang
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Privatversicherte & Beihilfe: Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen je nach Ihrem gewählten Tarif meist ganz oder anteilig übernommen.
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Gesetzlich Versicherte (AOK, TK, BARMER etc.): Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für sektorale Heilpraktiker-Leistungen leider grundsätzlich nicht. Wenn Sie eine private Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie die Rechnung dort zur Erstattung einreichen. Ohne Zusatzversicherung wird die Behandlung als Selbstzahlerleistung abgerechnet.
Haben Sie akute Beschwerden? Vereinbaren Sie direkt einen Termin bei uns – ganz ohne Rezept!